Allgemeine Geschäftsbedingungen

HERO HOMES Design Apartments GmbH

Jakominiplatz 16 / Top 20, 8010 Graz, Österreich

Firmenbuchnummer 634428h, Landesgericht für ZRS Graz

Stand: Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragssprache

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zu Beherbergungszwecken, die zwischen der HERO HOMES Design Apartments GmbH (nachfolgend HERO HOMES) und dem Gast geschlossen werden, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen.
  2. Vertragspartner des Gastes ist die HERO HOMES Design Apartments GmbH, Jakominiplatz 16 / Top 20, 8010 Graz, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für ZRS Graz unter FN 634428h, vertreten durch die Geschäftsführer Agnieszka Blaszczyk und Michael Weidacher.
  3. Diese AGB gelten für Direktbuchungen über die Website herohomes.at sowie für Buchungen, die HERO HOMES auf Anfrage des Gastes (telefonisch, per E-Mail oder anderweitig) für den Gast einträgt. Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen wie Booking.com oder Airbnb gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Plattform; ergänzend gelten diese AGB, soweit sie der Plattform-Bedingung nicht widersprechen.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wurde von HERO HOMES vorab ausdrücklich in Textform anerkannt.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Buchung, Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes

  1. Mit der Durchführung einer Reservierung bietet der Gast HERO HOMES den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast eine Buchungsbestätigung in Textform; mit deren Zugang kommt der Beherbergungsvertrag zustande.
  2. Angebote von HERO HOMES sind bis zur Bestätigung freibleibend und unverbindlich. HERO HOMES steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Bucht der Gast nur eine Apartment-Kategorie ohne Festlegung auf eine konkrete Einheit, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung. HERO HOMES behält sich branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten vor.
  4. Die jeweils geltenden AGB sind auf der Website herohomes.at jederzeit einsehbar, abrufbar und vom Gast speicherbar. Eine gesonderte Übermittlung des AGB-Textes durch HERO HOMES erfolgt nicht. Die Buchungsbestätigung erhält der Gast in Textform per E-Mail.

§ 3 Stornobedingungen, Rücktritt, No-Show

  1. Der Gast kann seine Buchung bis 5 Tage (120 Stunden) vor dem vereinbarten Anreisedatum kostenfrei in Textform stornieren.
  2. Bei Stornierung weniger als 5 Tage vor dem Anreisedatum oder bei Nichtanreise (No-Show) wird der gesamte Buchungsbetrag zur Zahlung fällig. Die Reinigungsgebühr wird in diesem Fall in Abzug gebracht, soweit sie als gesonderter Posten ausgewiesen wurde.
  3. Eine vorzeitige Abreise des Gastes berechtigt nicht zur anteiligen Rückerstattung. Der vereinbarte Buchungsbetrag bleibt vollständig geschuldet.
  4. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornoerklärung in Textform (E-Mail genügt) bei HERO HOMES.
  5. Bei Buchungen über externe Plattformen wie Booking.com oder Airbnb gelten die jeweils dort vereinbarten Stornobedingungen.

§ 4 Preise, Steuern und Tourismusabgabe

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Sämtliche ausgewiesene Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Die Tourismusabgabe (Nächtigungsabgabe) der Stadt Graz ist im ausgewiesenen Buchungsbetrag bereits enthalten.
  3. Sonstige vom Gast geschuldete lokale Abgaben sind nicht im Preis enthalten und werden, sofern anwendbar, gesondert ausgewiesen.
  4. Preisänderungen für künftige Buchungen sind jederzeit zulässig. Für bereits bestätigte Buchungen bleibt der bestätigte Preis unverändert.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Der Buchungsbetrag ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. HERO HOMES akzeptiert folgende Zahlungsmittel: Kreditkarte (über Stripe: Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Apple Pay, EPS-Überweisung, Klarna sowie SEPA-Überweisung. Banküberweisung steht ausschließlich bei Buchungen zur Verfügung, die HERO HOMES auf Anfrage einträgt; bei Buchungen über die Website ist Banküberweisung nicht verfügbar. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
  3. Eine Aufrechnung des Gastes gegen Forderungen von HERO HOMES ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  4. HERO HOMES ist berechtigt, die hinterlegten Zahlungsmittel des Gastes mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen sowie mit Beträgen aus Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung zu belasten. Der Gast erteilt hierzu durch die Buchung seine Zustimmung. Die Belastung erfolgt nach vorheriger Information des Gastes in Textform.
  5. Mit der Buchung erklärt sich der Gast damit einverstanden, die Rechnung in elektronischer Form (Download oder E-Mail) zu erhalten.

§ 6 Hinweis zum Ausschluss des Verbraucherrücktrittsrechts

  1. HERO HOMES weist den Gast in seiner Eigenschaft als Verbraucher gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, kein 14-tägiges Rücktrittsrecht besteht. Es gelten ausschließlich die in § 3 dieser AGB geregelten Stornobedingungen.

§ 7 Anreise, Abreise, Schlüssel

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Check-in ab 15:00 Uhr und der Check-out bis 10:00 Uhr.
  2. Eine frühere Anreise (Early Check-in) sowie eine spätere Abreise (Late Check-out) sind ausschließlich auf Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung möglich. Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt und unterscheiden sich je nach Apartment-Kategorie. Ein vertraglicher Anspruch auf Early Check-in oder Late Check-out besteht nicht.
  3. Verlässt der Gast das Apartment nach der vereinbarten Check-out-Zeit, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung mit HERO HOMES getroffen wurde, ist HERO HOMES berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00 Euro in Rechnung zu stellen. Bei einer Abreise von mehr als 3 Stunden nach der vereinbarten Check-out-Zeit ist HERO HOMES berechtigt, den vollen Übernachtungspreis als Schadensersatz zu verlangen. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Schlüssel und gegebenenfalls überlassene Zugangsmittel (Schlüsselkarten, Parkausweise) sind am Abreisetag an einem von HERO HOMES bezeichneten Ort (z. B. Schlüsselbox, Apartment, persönliche Übergabe) zu hinterlassen.
  5. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe haftet der Gast für die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 30,00 Euro. Erfordert der Verlust aus Sicherheitsgründen den Austausch der Schließanlage, sind auch diese Kosten vom Gast zu tragen. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Belegung des Apartments und Untervermietungsverbot

  1. Die maximal zulässige Belegung jedes Apartments ergibt sich aus der jeweiligen Apartment-Beschreibung und der Buchungsbestätigung. Eine Überschreitung der maximalen Personenzahl ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HERO HOMES nicht gestattet.
  2. Bei festgestellter Überbelegung ohne vorherige Zustimmung ist HERO HOMES berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro pro nicht angemeldeter Person und Nacht sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Die Weitervermietung oder gewerbliche Weitervermittlung des gebuchten Apartments durch den Gast an Dritte ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Weitervermittlung von Apartments oder Apartment-Kontingenten zu höheren als den von HERO HOMES ausgewiesenen Preisen.
  4. Eine Abtretung oder ein Verkauf von Ansprüchen gegen HERO HOMES ist ausgeschlossen.
  5. Die Nutzung des Apartments zu anderen Zwecken als der vereinbarten Beherbergung ist untersagt. Insbesondere sind jegliche gewerbliche Nutzung sowie Foto- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HERO HOMES nicht gestattet.
  6. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Absätze 3 bis 5 ist HERO HOMES berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, das Apartment zu räumen und eine etwaig geleistete Zahlung einzubehalten.

§ 9 Rauchverbot

  1. Sämtliche Apartments und Gemeinschaftsbereiche von HERO HOMES sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist in allen Apartments und Gemeinschaftsflächen untersagt. Dieses Verbot umfasst Tabak, E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Geräte.
  2. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist HERO HOMES berechtigt, eine Pauschale in Höhe von mindestens 250,00 Euro als Schadensersatz für Sonderreinigung und etwaige Umsatzeinbußen aus der Nichtvermietbarkeit des Apartments zu verlangen. Ein höherer Schaden kann gesondert nachgewiesen werden. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Im Gebäude können vernetzte Rauchmelder verbaut sein, die im Auslösefall automatisch eine Meldung an die zuständige Leitstelle absetzen können. Wird ein Rauchmelder durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Gastes ausgelöst (z. B. durch Verstoß gegen das Rauchverbot), haftet der Gast für sämtliche daraus resultierenden Kosten, insbesondere für Einsatzkosten von Feuerwehr oder Sicherheitsdienst.
  4. Die Manipulation oder Blockade von Rauchmeldern, Notausgängen, Feuerlöschern oder anderen Sicherheitseinrichtungen ist untersagt. Bei Verstoß ist HERO HOMES berechtigt, eine Pauschale von 150,00 Euro sowie sämtliche Folgekosten in Rechnung zu stellen.

§ 10 Ruhezeiten, Lärm, Verbot von Partys und Versammlungen

  1. Im Apartment sowie in den Gemeinschaftsbereichen ist Lärm zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.
  2. Das Veranstalten von Partys, Feiern oder Versammlungen in den Apartments und Gemeinschaftsbereichen ist ausdrücklich untersagt.
  3. Zur Einhaltung der Ruhezeiten kommen in den Apartments und Gemeinschaftsflächen Geräuschpegelsensoren zum Einsatz, die ausschließlich den Schalldruckpegel messen. Detaillierte Informationen zur Funktion und zur Datenverarbeitung sind in § 20 dieser AGB sowie in der Datenschutzerklärung unter herohomes.at/datenschutzerklaerung enthalten.
  4. Bei Überschreiten zulässiger Geräuschpegelwerte oder bei Verstoß gegen das Partyverbot ist HERO HOMES berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 500,00 Euro sowie etwaige Folgekosten (insbesondere Einsatzkosten eines Sicherheitsdienstes) in Rechnung zu stellen. Ein höherer Schaden kann gesondert nachgewiesen werden. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. HERO HOMES ist berechtigt, bei groben oder wiederholten Verstößen den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und den Gast aus dem Apartment zu verweisen. Ein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Buchungsbetrags besteht in diesem Fall nicht.

§ 11 Wellness-Apartment: Sauna und Whirlpool

  1. Das Wellness-Apartment verfügt über eine Sauna und einen Whirlpool zur ausschließlichen Nutzung durch die im Apartment angemeldeten Gäste. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes.
  2. Die im Apartment ausgehängten Bedienungs- und Sicherheitshinweise zur Sauna- und Whirlpool-Nutzung sind verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind die angegebenen Höchstpersonenzahlen, Temperaturhinweise und Anwendungszeiten zu beachten.
  3. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Schwangerschaft) sollten die Nutzung von Sauna und Whirlpool im Vorfeld mit einem Arzt abklären. HERO HOMES haftet nicht für gesundheitliche Folgen, die aus der entgegen ärztlicher Empfehlung erfolgten Nutzung resultieren.
  4. Schäden an Sauna oder Whirlpool, die durch unsachgemäße Nutzung des Gastes verursacht werden, hat der Gast zu ersetzen. Dies gilt insbesondere bei Verwendung nicht zugelassener Substanzen, Überfüllung, Beschädigung der Steuerung oder Außerbetriebnahme von Sicherheitseinrichtungen.

§ 12 Haustiere

  1. Das Mitbringen von Haustieren ist in allen Apartments und Gemeinschaftsbereichen grundsätzlich untersagt.
  2. Ausgenommen vom Verbot sind Assistenzhunde im Sinne des Bundesbehindertengesetzes (insbesondere Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde, Therapiebegleithunde) gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Der Nachweis ist HERO HOMES vor dem Check-in unaufgefordert zu übermitteln.
  3. Wird ein Haustier ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von HERO HOMES im Apartment gehalten, ist HERO HOMES berechtigt, eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 150,00 Euro in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Buchungsbetrags besteht in diesem Fall nicht. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Pflichten des Gastes, Schäden und Reinigung

  1. Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment einschließlich der Einrichtung und der zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, ausreichend zu lüften und zu heizen sowie grobe Verschmutzungen zu vermeiden.
  2. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment bei Bezug auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu prüfen und etwaige Mängel HERO HOMES unverzüglich anzuzeigen. Während des Aufenthalts auftretende Schäden sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die er oder seine Mitreisenden oder Besucher schuldhaft am Apartment, an dessen Einrichtung oder an Gemeinschaftsflächen verursachen. Die normale Abnutzung bei vertragsgemäßer Nutzung ist hiervon ausgenommen.
  4. Liegt bei Abreise eine Verschmutzung vor, die über die übliche Reinigung hinausgeht, ist HERO HOMES berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro pro angefangener Stunde Sonderreinigung in Rechnung zu stellen. Bei Bedarf nach Spezialreinigung (z. B. Polster, Teppich, biologisch belastete Rückstände) trägt der Gast die tatsächlich anfallenden Drittkosten. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Wird Inventar unberechtigt aus dem Apartment entfernt, kann HERO HOMES neben dem Wiederbeschaffungswert eine Bearbeitungspauschale von 50,00 Euro sowie Rechtsverfolgungskosten verlangen. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass HERO HOMES kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Bei Aufenthalten von mehr als 7 Nächten ist HERO HOMES berechtigt, eine wöchentliche Zwischenreinigung durchzuführen. Der Gast verpflichtet sich, dem von HERO HOMES beauftragten Dienstleister oder Mitarbeiter zu diesem Zweck nach vorheriger Ankündigung in Textform Zugang zum Apartment zu gewähren.

§ 14 Kaution bei Langzeitaufenthalten

  1. Bei Aufenthalten von 4 Wochen oder mehr ist HERO HOMES berechtigt, vor der Überlassung des Apartments eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro zu erheben.
  2. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche von HERO HOMES aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für etwaige Schadensersatz- oder Reinigungsforderungen.
  3. Die Kaution kann durch Vorabautorisierung der hinterlegten Kreditkarte, durch Banküberweisung oder durch eine andere zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbarte Form gestellt werden.
  4. Wird die Kaution nicht fristgerecht geleistet, ist HERO HOMES berechtigt, dem Gast eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
  5. HERO HOMES ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages mit etwaigen Forderungen zu verrechnen und einen verbleibenden Restbetrag an den Gast zurückzuzahlen.

§ 15 Stellplätze

  1. HERO HOMES stellt pro gebuchtem Apartment einen (1) Stellplatz in der Tiefgarage Apcoa Schönaugasse zur Verfügung. Andere Stellplätze werden nicht angeboten. Wünscht der Gast einen zusätzlichen Stellplatz, hat er diesen unmittelbar beim Garagenbetreiber Apcoa zu organisieren.
  2. Die maximale Einfahrtshöhe der Tiefgarage beträgt 1,90 Meter. Die Eignung des Fahrzeugs zur Einfahrt in die Tiefgarage liegt ausschließlich in der Verantwortung des Gastes. Bei Fahrzeugen, die diese Einfahrtshöhe überschreiten, besteht weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines alternativen Stellplatzes noch auf Preisreduktion oder Schadensersatz. Der Gast ist verpflichtet, sich vor der Anreise selbst über die technischen Anforderungen der Tiefgarage zu informieren.
  3. Der Stellplatz wird in einem Drittobjekt zur Verfügung gestellt. Für den Betrieb der Tiefgarage, insbesondere Beleuchtung, Schrankensysteme, Sauberkeit, Sicherheitseinrichtungen, Aufzüge oder sonstige technische Anlagen, ist ausschließlich der Garagenbetreiber Apcoa zuständig. HERO HOMES hat in dieser Tiefgarage lediglich Stellplätze angemietet und übernimmt keine Verantwortung für Mängel, Störungen, Ausfälle oder Beschädigungen am Garagenbetrieb. Beanstandungen, Reklamationen oder Schadensmeldungen zum Garagenbetrieb sind unmittelbar gegenüber dem Garagenbetreiber Apcoa geltend zu machen.
  4. Bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von abgestellten oder rangierten Fahrzeugen sowie deren Inhalten haftet HERO HOMES ausschließlich bei eigenem Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit. Durch die Stellplatzüberlassung kommt kein Verwahrungsvertrag zustande; eine Überwachungspflicht von HERO HOMES besteht nicht.
  5. Offensichtliche Schäden, die der Gast vor Verlassen des Stellplatzes feststellt, sind unverzüglich gegenüber dem Garagenbetreiber Apcoa sowie HERO HOMES anzuzeigen.

§ 16 Minibar und Zusatzleistungen

  1. In jedem Apartment ist eine Minibar mit Speisen und Getränken zum Kauf eingerichtet. Die jeweils gültigen Preise sowie die Anweisungen zur Bezahlung sind auf einer am Kühlschrank angebrachten Preisliste ausgewiesen.
  2. Mit der Entnahme von Produkten aus der Minibar erkennt der Gast die ausgewiesenen Preise sowie die Bezahlmodalitäten an. Die Bezahlung der entnommenen Produkte hat gemäß den auf der Preisliste angegebenen Anweisungen zu erfolgen.
  3. Werden Produkte aus der Minibar entnommen, ohne dass eine vollständige Bezahlung gemäß der ausgewiesenen Anweisung erfolgt, ist HERO HOMES berechtigt, den ausstehenden Konsumationsbetrag zuzüglich einer Aufwandsgebühr in Höhe von 5,00 Euro je Vorfall nachträglich in Rechnung zu stellen oder über die hinterlegten Zahlungsmittel des Gastes zu belasten.
  4. Beanstandungen zu entnommenen Produkten oder zur Abrechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch zum Check-out, gegenüber HERO HOMES anzuzeigen.

§ 17 Gutscheine

  1. HERO HOMES gibt auf Anfrage Wertgutscheine über einen festgelegten Geldbetrag aus.
  2. Wertgutscheine können auf Übernachtungsleistungen, Aufenthalts-Pakete oder Minibar-Konsumationen angerechnet werden. Die konkrete Verwendung ist vor Einlösung mit HERO HOMES abzustimmen und bedarf der vorherigen Bestätigung durch HERO HOMES.
  3. Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit verlieren sie ihre Einlösbarkeit. Ein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restbetrags nach Ablauf der Gültigkeit besteht nicht.
  4. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restbeträgen aus teilweise eingelösten Gutscheinen während der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen.
  5. Gutscheine sind übertragbar. Die Übertragung wird gegenüber HERO HOMES nur dann wirksam, wenn HERO HOMES die Übertragung in Textform bestätigt.
  6. Bei Verlust eines Gutscheins erfolgt kein Ersatz. Die sichere Aufbewahrung obliegt dem Inhaber.
  7. Bei Einlösung eines Gutscheins gelten die zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen AGB von HERO HOMES.

§ 18 Beendigung des Beherbergungsvertrags durch HERO HOMES

  1. HERO HOMES ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) höhere Gewalt oder andere von HERO HOMES nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b) HERO HOMES begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen von HERO HOMES gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich von HERO HOMES zuzurechnen ist; c) Buchungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen zustande kamen; wesentlich können dabei insbesondere die Identität, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthaltes sein; d) der Zweck des Aufenthaltes rechtswidrig oder sittenwidrig ist; e) ein Verstoß gegen das Untervermietungs- oder Weiterveräußerungsverbot gemäß § 8 vorliegt; f) ein erheblicher oder wiederholter Verstoß gegen das Rauchverbot, das Partyverbot oder andere wesentliche Bestimmungen dieser AGB vorliegt.
  2. Über die Ausübung des Kündigungsrechts wird HERO HOMES den Gast unverzüglich in Kenntnis setzen.
  3. Erfolgt die Kündigung aus einem vom Gast zu vertretenden Grund, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungsbetrags. Schadensersatzansprüche gegen HERO HOMES wegen berechtigter Kündigung sind ausgeschlossen.
  4. HERO HOMES ist in den genannten Fällen berechtigt, auch zukünftige bereits bestätigte Buchungen des Gastes zu stornieren oder weitere Buchungen abzulehnen.

§ 19 Haftung von HERO HOMES

  1. HERO HOMES haftet im Falle einer durch HERO HOMES schuldhaft verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ohne Verschulden besteht nicht. Im Übrigen haftet HERO HOMES für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HERO HOMES nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Verbraucherrechtliche Ansprüche nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben von den Beschränkungen dieser Bestimmung unberührt.
  4. Eine Pflichtverletzung von HERO HOMES steht der Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  5. Im Falle von Leistungsstörungen oder Mängeln wird HERO HOMES auf unverzügliche Rüge des Gastes oder nach eigener Kenntniserlangung Abhilfe schaffen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Gast ist verpflichtet, ihm Zumutbares beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und etwaige Schäden gering zu halten.
  6. HERO HOMES bietet keine Verwahrungsleistung für vom Gast eingebrachte Sachen an. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftung der Beherbergungsbetriebe nach §§ 970 ff. ABGB im Rahmen der dort vorgesehenen gesetzlichen Höchstbeträge. Für Geld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Wertgegenstände übernimmt HERO HOMES keine Haftung, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich zur Aufbewahrung übergeben. Eine solche Übernahme zur Aufbewahrung steht im Ermessen von HERO HOMES und erfolgt nicht standardmäßig.
  7. HERO HOMES übernimmt keine Haftung für vergessene oder verlorene Gegenstände (Fundsachen) außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fundsachen werden nach Möglichkeit über einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt und auf Wunsch des Gastes gegen Erstattung der Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro zurückgesendet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erfolgt eine Entsorgung.

§ 20 Datenschutz, Videoüberwachung und Geräuschpegelsensoren

  1. HERO HOMES verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter herohomes.at/datenschutzerklaerung zu entnehmen.
  2. Im Außenbereich (Innenhof, Gebäudeeingang) kann eine Videoüberwachung zum Schutz von Personen und Sachgütern eingesetzt werden. Die Aufzeichnung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses an Sicherheit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Videoüberwachung ist durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Speicherdauer der Aufnahmen beträgt maximal 72 Stunden, sofern kein Anlassfall vorliegt.
  3. In den Apartments und in den Gemeinschaftsflächen im Hausinneren findet keine Videoüberwachung statt.
  4. Zur Sicherstellung der Hausordnung, insbesondere zur Einhaltung der Ruhezeiten gemäß § 10, werden in den Apartments und Gemeinschaftsflächen datenschutzkonforme Geräuschpegelsensoren der Marke Minut betrieben. Diese Sensoren messen ausschließlich den Schalldruckpegel in Dezibel und zeichnen weder Stimmen noch Gesprächsinhalte oder sonstige Audiosignale auf. Eine Identifikation einzelner Gäste anhand der Sensordaten ist nicht möglich. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an der Vermeidung von Lärmstörungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  5. Zur Vermeidung betrügerischer Buchungen kann HERO HOMES für jede eingehende Buchung anhand der vom Gast übermittelten Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) eine automatisierte Risikobewertung durchführen. Eine ausschließlich automatisierte Stornierung von Buchungen erfolgt nicht; bei auffälligen Risikobewertungen wird die Buchung zunächst manuell überprüft. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 21 Online-Check-in, Identifikation und Meldepflicht

  1. Vor der Anreise hat der Gast den Online-Check-in über den ihm von HERO HOMES per E-Mail zugesandten Link durchzuführen. Im Rahmen des Online-Check-ins werden die zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht nach dem Steiermärkischen Meldegesetz erforderlichen Daten sowie ein Bild eines gültigen amtlichen Lichtbilddokuments (für inländische Gäste: Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste: Reisepass) erhoben. Die Erhebung beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem Steiermärkischen Meldegesetz.
  2. Die rechtzeitige und vollständige Durchführung des Online-Check-ins ist Voraussetzung für die Überlassung des Apartments. Wird der Online-Check-in nicht oder nicht vollständig durchgeführt, ist HERO HOMES berechtigt, die Bereitstellung der Beherbergungsleistung bis zur Nachholung zu verweigern. Etwaige hierdurch verursachte Verzögerungen oder Mehrkosten gehen zulasten des Gastes.
  3. Kann die Identität des Gastes aufgrund fehlender oder offensichtlich unzutreffender Dokumente nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist HERO HOMES berechtigt, die Buchung zu stornieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungsbetrags besteht in diesem Fall nicht, soweit die fehlerhaften oder fehlenden Angaben vom Gast zu vertreten sind.
  4. HERO HOMES erhebt darüber hinaus zur Sicherstellung der Kommunikation während des Aufenthaltes E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Gastes.

§ 22 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

  1. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. HERO HOMES ist unter info@herohomes.at zu erreichen.
  2. HERO HOMES ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) teilzunehmen.

§ 23 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Beherbergungsvertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz von HERO HOMES in Graz, Österreich.
  3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  4. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von HERO HOMES in Graz vereinbart, soweit es sich um eine Vereinbarung mit einem Unternehmer im Sinne des UGB handelt. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen der EuGVVO (Brüssel-Ia-VO) sowie des KSchG; der Verbraucher kann insbesondere am Gericht seines Wohnsitzes klagen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Bei Fragen erreichst du uns unterinfo@herohomes.at.